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BGH, 20.10.1965 - 2 StR 288/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Vermögensschadens durch die Entgegennahme von nicht gedeckten Schecks für bereits bestehende Forderungen
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- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 20.10.1965 - 2 StR 288/65
Die Entgegennahme der nicht gedeckten Schecks für bereits bestehende Forderungen allein hatte noch nicht zur Folge, daß Frau E. wirtschaftlich schlechter gestellt wurde (vgl. BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].